Warum eine Ortsplanung?

Die Ortsplanung unserer Gemeinde bestimmt unser Leben mit. Sie gibt vor, wo wir arbeiten, wohnen, einkaufen und unseren Freizeitaktivitäten nachgehen. Technisch legt sie fest, wo, was, wie hoch gebaut wird und wo nicht – womit Freiraum und Grünflächen geschützt werden. Eine Überarbeitung dieser Grundordnung erfolgt etwa alle 10 – 15 Jahre. Die aktuelle Nutzungsplanung der Gemeinde Obergösgen stammt aus dem Jahr 2003.

Mit der Annahme des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes im Jahr 2013 hat sich das Schweizer Stimmvolk klar zum besseren Schutz unserer freien Kulturlandschaft bekannt. Das Bevölkerungswachstum soll zukünftig vermehrt im Inneren der Siedlungen aufgefangen werden. Das Planungs- und Baugesetz gibt den Gemeinden zehn Jahre Zeit, um ihre Rahmennutzungspläne an das neue Recht anzupassen. Deshalb muss die Gemeinde Obergösgen ihre Ortsplanungsinstrumente überarbeiten.

Ziel der Ortsplanung

Raum ist ein kostbares Gut, zu dessen verantwortungsbewusstem Umgang das revidierte Raumplanungsgesetz verpflichtet. Unser Ziel ist ein nachhaltiges Vorgehen mit Siedlungsentwicklung «nach innen». Das heisst: Wir wollen den bereits genutzten Platz noch besser nutzen, bevor auf unbebaute Flächen ausgewichen wird. Gleichzeitig sollen baukulturelle Vielfalt, Aussenräume, Bevölkerungs- und Unternehmensstruktur erhalten bleiben und an Qualität gewinnen.

Grundlage der Ortsplanungsrevision
Ausgehend von den Zielen und Strategien im politischen und räumlichen Leitbild der Einwohnergemeinde Obergösgen, legt Obergösgen mit dem überarbeiteten Baureglement, dem Zonenplan und den Erschliessungsplänen und den weiteren Planungsinstrumenten fest, wie sich Obergösgen entwickeln soll und kann. Auf dieser Ebene wird parzellenscharf festgelegt, welche Nutzungen in Zukunft zulässig sind, bzw. wo in welcher Höhe und Ausdehnung und unter welchen Voraussetzungen gebaut werden kann und welche Gebiete in ihrer heutigen Ausprägung geschützt werden sollen.

Rechtsgültige Ortsplanung Obergösgen
Die aktuell rechtsgültige Ortsplanung der Gemeinde Obergösgen wurde mit Regierungsratsbeschluss RRB Nr. 2379 vom 16. Dezember 2003 genehmigt und ist somit seit rund 20 Jahren rechtskräftig. Seither erfolgten mehrere projektbezogene Teiländerungen des Zonen- und Erschliessungsplans und es wurden einige Gestaltungspläne erlassen.

Politisches Leitbild 2015
Das politische Leitbild von Obergösgen, welches am 26. Januar 2015 durch den Gemeinderat der Einwohnergemeinde genehmigt wurde, enthält diverse Leitsätze, welche einen Einfluss auf die räumliche Entwicklung der Einwohnergemeinde haben und im räumlichen Leitbild aufgenommen wurden.

Räumliches Leitbild 2017
Die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Obergösgen bietet die Chance, die Entwicklung der Gemeinde für die nächsten 15 Jahre aufzugleisen. Mit der Erarbeitung des räumlichen Leitbilds hat Obergösgen den ersten Schritt der Ortsplanungsrevision in Angriff genommen. Das räumliche Leitbild Obergösgen wurde am 12. Juni 2017 durch die Gemeindeversammlung verabschiedet und bildet die Grundlage der bevorstehenden Ortsplanungsrevision