Projekt

Revision Ortsplanung Obergösgen – Start Mai 2019
Die Gemeinde hat im Frühling 2019 die eigentliche Revision der Ortsplanung in Angriff genommen. Die Überarbeitung der Obergösger Ortsplanung fällt in eine Zeit, wo sich die Raumplanung in der Schweiz im Wandel befindet. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Raumplanungsgesetzes (revRPG) am 01. Mai 2014 haben sich die Rahmenbedingungen für kommunale Planungen geändert: Der neue kantonale Richtplan (in Revision) inkl. Siedlungsstrategie sowie das Raumkonzept des Kantons Solothurn (RRB 2012/1522) stecken den Gemeinden restriktivere Grenzen. Mehr als bisher sind die Gemeinden dazu aufgefordert, sich mit der Innenentwicklung und Verdichtung ihres Siedlungsgebiets und den Fragen der Qualität auseinanderzusetzen. Die Bauzonen müssen bedarfsgerecht festgelegt werden und im Umgang mit nicht verfügbarem Bauland müssen sich die Gemeinden Strategien zur Mobilisierung und Verflüssigung der unbebauten Bauzone überlegen.

Inventarisierung, Überprüfung vorhandener Grundlagen
Vorhandene kantonale Richtpläne, Inventare und weitere vorhandene Grundlagen und Erhebungen wurden überprüft und soweit nötig aktualisiert und ergänzt. Die Strukturmerkmale typischer Quartiere wurden erhoben.

Nutzungsplanung und Baureglement
Die vorhandenen Nutzungspläne und die zugehörigen Reglemente wurden geprüft und daraus wurde die Nachfolgeplanung erstellt und folgende Planungsinstrumente erstellt:

  • Grundeigentümerverbindliche Planungsinstrumente:
  • Bauzonenplan
  • Gesamtplan
  • Zonenplan Gefahren
  • Erschliessungspläne Teil Nord und Teil Süd, inkl. Baulinienplänen
  • Waldfeststellungspläne
  • Zonenreglement
  • Baureglement (dieses Reglement ist durch die Gemeindeversammlung zu beschliessen)

Zur Orientierung liegen vor:

  • Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV: Grundlageteil und Hauptbericht mit Änderungen
  • Kantonale Baulinienpläne
  • Tabelle Naturinventar Obergösgen
  • Naturkonzept Obergösgen
  • Räumliches Leitbild (beschlossen von der Gemeindeversammlung am 12. Juni 2017)

Rechtsetzungsverfahren
Die Inkraftsetzung der Ortsplanungsrevision umfasst die öffentliche Auflage, die Behandlung von allfälligen Einsprachen durch den Gemeinderat, die Freigabe durch den Regierungsrat des Kantons Solothurn und die Publikation der neu verabschiedeten Pläne und Reglementen.

Zeitplan der Revision
Der Gemeinderat rechnet mit einer Bearbeitungsdauer von 4 - 5 Jahren inklusive des Rechtsetzungsverfahrens und möchte die Ortsplanung per spätestens Ende 2024 abschliessen und in Kraft setzten.

Kantonale Informationen zur Raumplanung
Link: Hier finden Sie weitere Informationen zur kantonalen Raumplanung.